DienstleistungJagdscheine

Der Jagdschein ist die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt. Voraussetzung für die Beantragung ist die abgelegte Jägerprüfung. Ein Jagdschein wird erteilt, wenn darüber hinaus die jagd- und waffenrechtliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft und nachgewiesen ist.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Uehlein
Sachbearbeiterin
09371 501-30409371 50179–306E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Wiedemann
Sachbearbeiterin
09371 501-30509371 50179-306E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Jagdschein nicht sofort erhalten können, da vor der Ausstellung eine Abfrage der aktuellen Zuverlässigkeit vom Landratsamt veranlasst werden muss.

Notwendige Unterlagen:

Bei Erteilung:

  • Zeugnis über die Jägerprüfung
  • Passfoto
  • Jagd-Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Personalausweis

Bei Verlängerung:

  • Bestehendes Jagdscheinheft
  • Jagd-Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Passfoto (sofern das Jagdscheinheft voll ist)

Entstehende Kosten:

Dreijähriger Jagdschein: 150 €
Einjähriger Jagdschein: 60 €
  • Häufige Fragen zum Wolf

    Wolf

  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

    Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

    Energietipp

  • Abfall-ABC

    Abfall-ABC

  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

    Abfallkalender

  • Atommüll-Endlager

    Endlagersuche

  • Reparaturbonus

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Miltenberger Bürgerdienst

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  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

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